6.1 Technische Beurteilung

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<loop_area type="annotation">Die oft verbreitete Regel, dass bei einer Verteidigung die Hände verbunden sein müssen entbehrt jeglicher Grundlage und ist schlichtweg nicht existent!</loop_area>
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Version vom 25. Juli 2014, 13:23 Uhr

Bei der technischen Beurteilung ist nur die tatsächliche Berührung des Balls ausschlaggebend, nicht die Aktionen die davor oder danach stattfinden. Der Ball darf mit jedem Körperteil gespielt werden (Ausnahme: beim Service nur mit einer Hand und/oder einem Arm).

Oberes Zuspiel

Der Ball darf im oberen Zuspiel nicht gefangen und geworfen. In der Praxis ist hier eine kurze Ruheposition des Balls zu erkennen oder das Führen des Balls nach unten und oben. Darüber hinaus muss der Ball im oberen Zuspiel mit einer gleichzeitigen Berührung beider Hände gespielt werden, ansonsten ist er als Doppelberührung abzupfeifen.

Verteidigung

Bei einer Verteidigung ist eine Berührung mehrerer Körperteile nacheinander erlaubt, solange es in einer Aktion passiert. Die Ausnahme bildet hier eine Verteidigung im oberen Zuspiel.

Anmerkung

Die oft verbreitete Regel, dass bei einer Verteidigung die Hände verbunden sein müssen entbehrt jeglicher Grundlage und ist schlichtweg nicht existent!


Verteidigung eines harten Angriffsschlags

Bei Bällen, bei denen der Verteidigungsspieler nur mehr reagieren kann weil sie hart und aus kurzer Distanz angegriffen werden, ist bei der Verteidigung im oberen Zuspiel eine kurzzeitige Verlängerung der Berührung erlaubt.

Block

Die Blockaktion ist an keine Technik gebunden, d.h. ein Block kann klassisch mit beiden Händen ausgeführt werden, aber auch mit einer Hand oder als Angriffsschlag. Für die technische Beurteilung ist entscheidend, dass der Ball nicht gefangen und geworfen wird.